
Hier die offizielle Mitteilung der Straßenbaugesellschaft ANAS:
Die Anas teilt mit, dass vom 15. Oktober 2014 bis zum 15. April 2015 für alle Kraftfahrzeuge – mit Ausnahme von zweirädrigen Kleinkrafträdern und Motorrädern – auf sämtlichen von der Straßenbauabteilung für das Aostatal verwalteten Staatsstraßen, die während der Wintersaison üblicherweise dem Risiko von Schneefällen oder Eisglätte ausgesetzt sind, die Pflicht gilt, Schneeketten an Bord mitzuführen oder Winterreifen zu verwenden. Im Einzelnen betrifft dies folgende Streckenabschnitte: die Staatsstraße 26 „della Valle d’Aosta“ von km 48,250 (Pont-Saint-Martin) bis km 156,360 (La Thuile); die Staatsstraße 26 DIR „della Valle d’Aosta“ von km 0 (Pré-Saint-Didier) bis km 9,580 (Courmayeur); die Staatsstraße 27 „del Gran San Bernardo“ von km 4,200 (Aosta) bis km 33,910 (Saint-Rhémy-en-Bosses); die Staatsstraße 27 „Variante di Gignod“ von km 0 bis km 2,187. Die Pflicht wird durch entsprechende Verkehrszeichen ausgewiesen und gilt bei Schneefall oder Eisbildung auch außerhalb der angegebenen Zeiträume. Die Verordnung erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (Codice della Strada).
Die Region Aostatal macht damit den Auftakt bei der Winterausrüstungspflicht; in vielen anderen Regionen treten die entsprechenden Verordnungen am 15. November in Kraft und enden ebenfalls am 15. April.
Wie wir bereits in der Vergangenheit berichtet haben, kann ein Verstoß gegen diese Vorschriften empfindliche Bußgelder nach sich ziehen – es empfiehlt sich also, rechtzeitig für Schneeketten oder Winterreifen zu sorgen, auch wenn der Winter noch nicht richtig Einzug gehalten hat.


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