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Grundsteuer IMU nun auch für Aufstiegsanlagen: Der gesamte Bergtourismussektor ist in Gefahr

Wir veröffentlichen nachfolgend unverändert die Pressemitteilung von FederFuni Italia zur Frage der Grundsteuer IMU auf Seilbahnanlagen.

Schwerwiegende Folgen für alle Bergregionen und darüber hinaus durch die Anwendung der kommunalen Immobiliensteuer IMU.
Dramatische wirtschaftliche, soziale und steuerliche Auswirkungen. Ein politischer Schulterschluss ist dringend erforderlich, um die Folgen eines widersprüchlichen Urteils zu korrigieren, das auf mangelnder Branchenkenntnis und einer von Beginn an fehlerhaften Rechtsnorm beruht.

Die gesamte Bergwelt, von den Alpen bis zum Apennin, macht mobil gegen das Urteil Nr. 4541 des Kassationsgerichtshofs (Corte di Cassazione), das Seilbahnanlagen von einem öffentlichen Verkehrsdienst von allgemeinem Interesse zu bloßen gewerblichen Nebenbetrieben der Skipisten herabstuft und sie damit zur Zahlung der IMU verpflichtet.

„Federfuni Italia bekräftigt die völlige Widersprüchlichkeit dieses Urteils, das zweifellos auf eine mangelnde Kenntnis der Besonderheiten der Branche und auf Fehler bei der ursprünglichen Ausarbeitung der Norm aus dem Jahr 2006 zurückzuführen ist, sowie den festen Willen des Verbands, alle möglichen Wege und Schritte auszuschöpfen, um die nicht nur wirtschaftlich völlig untragbaren Folgen sowohl für die Seilbahnbetreiber als auch für die gesamte Bergwirtschaft abzuwenden.

Das Urteil ist fehlerhaft, da es den Seilbahnanlagen eine ‚vorrangig gewerbliche Bedeutung gegenüber jener eines öffentlichen Dienstes‘ zuschreibt. Dies steht in absolutem Widerspruch zu den nationalen und regionalen Branchenvorschriften sowie zu den europäischen Richtlinien, die Seilbahnanlagen ausnahmslos als konzessionierte öffentliche Verkehrsmittel einstufen.

Seilbahnanlagen sind konzessionierte öffentliche Verkehrsmittel, die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse erbringen!

Seilbahnanlagen werden hier mit regulären Immobilien gleichgesetzt, obwohl sie keine sind: Eine Immobilie – selbst eine Industrieimmobilie – bleibt dauerhaft bestehen und gewinnt im Laufe der Zeit an Wert, während ein Bauwerk für eine Seilbahnanlage ausschließlich für den Betrieb ebendieser Anlage errichtet wird und nur so lange bestehen bleibt, wie die Anlage in Betrieb ist, wonach es zusammen mit der Anlage zurückgebaut werden muss.

Die negativen Auswirkungen dieser absurden Maßnahme werden derzeit völlig unterschätzt: An erster Stelle stehen die wirtschaftlichen Folgen – neben der IMU, die die Bilanzen der Liftgesellschaften belasten wird (auch wenn sie nach der Antwort des Ministeriums in der Fragestunde bereits etwas abgemildert wurde), ist abzusehen, dass sich daran weitere verwaltungs- und steuerrechtliche Konsequenzen anschließen werden, die untragbare und verheerende Folgen nach sich ziehen.
Es droht der Zusammenbruch eines sehr hohen Prozentsatzes von Betrieben und deren Schließung, mit gravierenden Auswirkungen auf die Wirtschaft ganzer Bergregionen – eine Wirtschaft, die sich fast ausschließlich um den durch die Seilbahnanlagen generierten Tourismus, insbesondere den Wintertourismus, dreht.
Dramatische Folgen zeichnen sich auch in sozialer Hinsicht ab: für die Beschäftigten der Seilbahnunternehmen, die ohne Arbeit und ohne soziale Auffanghilfen dastehen würden, aber vor allem auch für sämtliche vor- und nachgelagerten Betriebe entlang der Wertschöpfungskette rund um die Aufstiegsanlagen – mit einem verheerenden Dominoeffekt.
Wir fragen uns und alle Leser, wie all diese Menschen in oft strukturschwachen und von Abwanderung bedrohten Berggebieten anderweitig beschäftigt werden sollen.
Wir fragen uns zudem, ob es sinnvoll sein kann, Menschen über etwaige staatliche Unterstützungsleistungen – die derzeit ohnehin nicht vorgesehen sind – zu versorgen, anstatt Entscheidungen zugunsten der Unternehmen und des Erhalts ihrer Tätigkeit zu treffen.
Schließlich dürfen auch die steuerlichen Rückwirkungen nicht unterschätzt werden: Der Betrieb von Seilbahnanlagen generiert direkte und indirekte Steuereinnahmen und führt Mehrwertsteuer (IVA), Körperschaftsteuer (IRES), regionale Wertschöpfungssteuer (IRAP), Sozialversicherungsbeiträge (INPS) usw. an den Staat ab.
Aktuelle makroökonomische Studien bestätigen, dass jeder für einen Skipass ausgegebene Euro in der nachgelagerten Wirtschaft der Bergorte zwischen 8 und 12 Euro Umsatz generiert.
Wir fordern das Wirtschaftsministerium daher zu einer sorgfältigen Prüfung auf und stehen für eine Zusammenarbeit bereit, da die oben genannten negativen Folgen dieses Urteils – sollte es Bestand haben – unserer Ansicht nach weitaus schwerer wiegen werden als die erwarteten Mehreinnahmen aus der IMU.
Hier wird das Aussterben eines ganzen Wirtschaftszweigs riskiert – unserer Überzeugung nach nicht aufgrund einer politischen Absicht der Regierung, sondern ausschließlich infolge einer von Anfang an fehlerhaften Norm und einer irreführenden, oberflächlichen Auslegung durch den Kassationsgerichtshof.
Es bedarf daher dringend einer Klarstellung und einer gesetzgeberischen Maßnahme, die das bestätigt, was für unsere Branche seit jeher galt, und sie wieder ordnungsgemäß in den Bereich des öffentlichen Personenverkehrs einordnet.
Es ist unerlässlich, eine für die Bergregionen und unser gesamtes Land so überlebenswichtige Frage wieder einer sachlichen, konkreten und konstruktiven politischen Debatte zuzuführen.
Federfuni Italia hofft daher, dass sich – wie schon in der Vergangenheit bei anderen grundlegenden Fragen für die italienischen Berge – eine breite politische Mehrheit zur Unterstützung der Regierung findet, um konkrete und tragfähige Lösungen für eine vor Jahren fehlerhaft entstandene Rechtsnorm zu schaffen.

Federfuni wird sich in diesem Sinne in den zuständigen politischen Gremien einsetzen und steht allen fachlichen und politischen Stellen für eine konstruktive Unterstützung zur Verfügung.

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