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Lombardei: Alle Verordnungen zur Winterreifen- oder Schneekettenpflicht

Winterreifenpflicht

Winterreifenpflicht Winterreifenpflicht oder Pflicht zum Mitführen von Schneeketten auf einem Großteil der Straßen in der Lombardei: Das ist das Ergebnis der Verordnungen auf Grundlage der italienischen Straßenverkehrsordnung, mit denen Verkehrsbehinderungen während der Wintersaison bei Eisglätte oder Schneefall auf dem Straßennetz vermieden werden sollen.
Nachfolgend geben wir Ihnen einen detaillierten Überblick Provinz für Provinz für die gesamte Region Lombardei:

Provinz Cremona
Die Provinz Cremona hat eine Verordnung zur Schneeketten- oder Winterreifenpflicht erlassen, die jener des Vorjahres weitgehend entspricht; die Regelung gilt vom 25. November 2012 bis zum 31. März 2013.
Da zahlreiche Straßenabschnitte betroffen sind, empfiehlt es sich, die Verordnung direkt über diesen Link herunterzuladen

Provinz Pavia
Die Verordnung der Provinz Pavia sieht die Pflicht nur bei tatsächlichem Schnee oder Eis auf der Fahrbahn vor; herrscht auf den Provinzstraßen keine dieser winterlichen Bedingungen, besteht keine Pflicht.
Auch hier ist die Verordnung sehr detailliert, weshalb wir auf den offiziellen Link verweisen

Provinz Varese
Laut Verordnung der Provinz Varese ist es vom 15. November 2012 bis zum 15. März 2013 auf allen Provinzstraßen der Provinz Varese Pflicht, mit für Schnee und Eis geeigneten Winterreifen zu fahren oder Schneeketten im Fahrzeug mitzuführen.
Alle von der Maßnahme betroffenen Straßen finden Sie hier > Link

Provinz Sondrio
Die Pflicht, mit Winterreifen zu fahren oder Schneeketten an Bord mitzuführen, gilt vom 10. November 2012 bis zum 31. März 2013 auf sämtlichen Provinzstraßen.

Provinz Como
Die Pflicht zum Mitführen von Schneeketten oder zur Nutzung von Winterreifen gilt vom 15. November 2012 bis zum 31. März 2013 auf allen Provinzstraßen der Provinz Como; darüber hinaus gilt die Pflicht auch auf den Gemeindestraßen vom 10. November bis zum 31. März 2013.
Link zur Provinzverordnung

Provinz Lecco
In der Provinz Lecco schreibt die Verordnung die Fahrt mit Winterreifen oder Schneeketten bei Schneefall sowie bei entsprechender Beschilderung zur Schneekettenpflicht vor
Verordnung der Provinz Lecco herunterladen

Provinz Monza und Brianza – Provinz Lodi – Provinz Bergamo – Provinz Mantua – Provinz Brescia – Provinz Mailand
Hier wurden keine allgemeinen flächendeckenden Provinzverordnungen erlassen, es gelten jedoch die jeweiligen Bestimmungen auf einzelnen Strecken sowie in den angrenzenden Provinzen.

Zudem ist die Pflicht zu Winterreifen oder zum Mitführen von Schneeketten auf folgenden Staatsstraßen (Strade Statali) der Lombardei zu beachten:

– Staatsstraße 39 „dell’Aprica“: von km 0,000 (Ort Teglio) bis km 13,960 (Ort Aprica) in der Provinz Sondrio;
– Staatsstraße 38 dir/A „dello Stelvio“: von km 0,000 (Ort Teglio) bis km 1,700 (Staatsgrenze) in der Provinz Sondrio;
– Staatsstraße 38 „dello Stelvio“: von km 0,900 (Ort Piantedo) bis km 106,500 (Ort Bormio) in der Provinz Sondrio;
– Staatsstraße 37 „del Maloja“: von km 0,000 (Ort Chiavenna) bis km 10,000 (Ort Villa di Chiavenna) in der Provinz Sondrio;
– Staatsstraße 36 „del Lago di Como e dello Spluga“: von km 97,700 (Ort Gera Lario, Provinz Como) bis km 149,560 (Ort Madesimo, Provinz Sondrio);
– Staatsstraße 301 „del Foscagno“: von km 0,000 (Ort Bormio) bis km 36,939 (Ort Livigno) in der Provinz Sondrio;
– Staatsstraße 36 Racc „Raccordo Lecco – Valsassina“: von km 0,000 (Ort Lecco) bis km 9,015 (Ort Ballabio) in der Provinz Lecco.

Darüber hinaus gilt die Pflicht bereits:
– auf der Staatsstraße 42 „del Tonale e della Mendola“ vom 1. Oktober bis zum 30. April von km 118,700 bis km 147,850 sowie vom 1. November bis zum 30. April von km 105,980 bis km 118,700;
– auf der Staatsstraße 39 „dell’Aprica“ vom 1. November bis zum 30. April von km 13,960 bis km 29,080.

Die Pflicht wird vor Ort durch entsprechende Verkehrszeichen ausgewiesen und gilt bei Schneefall oder Eisglätte auch außerhalb der genannten Zeiträume.

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