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Verordnungen zur Mitführpflicht von Schneeketten, Informationen der Staatspolizei

Der von Ski- und Snowboardfans so sehnlich erwartete Schnee ist da und hat sich zum ersten Mal auf Autobahnen und Provinzstraßen gezeigt. Eines der Themen, das in dieser ersten Phase des Winters die Debatte am stärksten angeheizt hat, ist die Pflicht, Schneeketten mitzuführen oder Winterreifen aufzuziehen, die Regionen und Provinzen mit verschiedenen Verordnungen erlassen haben.
Seit dem 15. November gilt diese Pflicht auf fast dem gesamten italienischen Staatsgebiet, und wer sie nicht einhält, muss mit Bußgeldern und Punktabzug beim Führerschein rechnen. Obwohl es bisher keine großen Schneefälle gab, wurden fast überall in Italien bereits die ersten Strafen verhängt. Der Mangel an präzisen Informationen und an Vorankündigungen zum Inkrafttreten der Verordnungen hat einen kollektiven Protest der Autofahrer ausgelöst, sodass die öffentlichen Verwaltungen selbst ihre Meinung geändert und in mehr als nur einem Fall einen Rückzieher gemacht und die restriktiven Verordnungen geändert haben.
Hinzu kam der interne Streit zwischen denjenigen, die diese Maßnahmen für notwendig halten, und denjenigen, die in diesen neuen Pflichten nur ein Mittel sehen, um die Kassen zu füllen.

Von den Protesten einmal abgesehen, verbreiteten sich die Informationen zum Thema im Netz wie ein Lauffeuer, und es entstand das totale Chaos mit Falschmeldungen, Pflichten, die für von den Verordnungen gar nicht betroffene Straßen gemeldet wurden, und willkürlich in den Raum geworfenen Zahlen ohne jede offizielle Grundlage. Zum Chaos im Netz trugen auch die Regionen und Provinzen selbst bei, die nach den massiven Protesten die Termine verschoben oder dieselben Verordnungen wieder aufgehoben haben.

Schneeketten

Aufgrund zahlreicher Anfragen und nachdem wir die tatsächliche Verwirrung festgestellt hatten, haben wir mit der Informationssuche begonnen, um die richtigen Informationen zum Thema anbieten zu können. Zu Hilfe kam uns eine Seite auf der Website der Staatspolizei, die das Thema behandelt und die verschiedenen Verordnungen Region für Region auflistet. Für jede Region wurde ein PDF beigefügt, das die Verordnungen mit den jeweiligen Pflichten und Einschränkungen ausführlich erläutert, dazu nützliche Informationen wie die Namen der Straßen, das Anfangs- und Enddatum, die Behörde, die die Verordnung erlassen hat, und die verschiedenen beigefügten Klauseln.

PDFs mit den Verordnungen aller Regionen:

>> Verordnungen Abruzzen

>> Verordnungen Basilikata

>> Verordnungen Kalabrien

>> Verordnungen Kampanien

>> Verordnungen Emilia-Romagna

>> Verordnungen Friaul-Julisch Venetien

>> Verordnungen Latium

>> Verordnungen Ligurien

>> Verordnungen Lombardei

>> Verordnungen Marken

>> Verordnungen Molise

>> Verordnungen Piemont

>> Verordnungen Apulien

>> Verordnungen Toskana

>> Verordnungen Umbrien

>> Verordnungen Sizilien

>> Verordnungen Trentino

>> Verordnungen Aostatal

>> Verordnungen Venetien

Beim Durchsehen dieser PDFs wundert es uns nicht, dass im Netz so große Verwirrung entstanden ist: Jede Region hat unterschiedliche Verordnungen erlassen, ohne irgendeine Standardvorlage zu verwenden.

Wir möchten außerdem einen Teil des Textes auf der Website der Polizei zitieren, in dem auf den entsprechenden Artikel der Straßenverkehrsordnung verwiesen wird:

Art. 6 Absatz 4 Buchstabe e) der Straßenverkehrsordnung hat nach den Änderungen durch das Gesetz Nr. 120 vom 29. Juli 2010 („Bestimmungen zur Verkehrssicherheit“) für die Eigentümer oder Betreiber der Straße die Möglichkeit eingeführt, per Verordnung anzuordnen, dass Fahrzeuge mit Schneeketten (sogenannten Gleitschutzvorrichtungen) oder mit für die Fahrt auf Schnee oder Eis geeigneten Winterreifen ausgerüstet sein oder diese mitführen müssen.

Und weiter:

bei Nichteinhaltung die vorgesehene Geldbuße (von 80 bis 318 Euro) zu verhängen

Mit diesem Artikel hoffen wir, ein wenig Ordnung in dieses Informationschaos zu bringen, und wir hoffen, ausführlich und abschließend die richtigen Informationen zu dieser „neuen Pflicht“ liefern zu können. Unsererseits danken wir der Staatspolizei, die mit einer eigenen Seite allen die Möglichkeit gegeben hat, bei diesem Thema Klarheit zu schaffen.

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